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Staatsanwältin hält Prostituierte für glaubwürdiger

Die Staatsanwältin hat Bernhard Diethelms Version am Bezirksgericht Zürich als Schutzbehauptung abgewiesen. Sie verlangt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und eine Busse über 1000 Franken.

Die Staatsanwältin nahm in ihrem Plädoyer Bezug auf Diethelms Ausspruch "mein Sexleben gehört mir", den er letzte Woche vor den Medien machte. Das stimme eigentlich, jedoch nicht mehr, wenn es strafrechtlich relevant sei.

Die Verletzungen der 26-jährigen Prostituierten deuteten auf ein Würgen und einen Kampf hin. Das blosse Stossen, das der Schwyzer Kantonsrat zugegeben hatte, könne nicht erklären, wieso die Frau "mit Verletzungen übersät" war.

Sein Argument, es habe einen Streit um die Bezahlung gegeben, sei nicht glaubwürdig. Schon 1500 Franken wären für die Prostituierte viel Geld gewesen. Aus den Chats sei belegt, dass man sich auf 4200 Franken geeinigt hatte. Auch weil er verlangte, dass sie an dem Abend keine weiteren Kunden mehr bediene.

7000 Franken Genugtuung verlangt

Zwar könne nicht gesagt werden, was genau der Schwyzer SVP-Kantonsrat an dem Abend in Zürich vorhatte. Doch das versuchte Betäuben, das ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, zeige, dass Handlungen gegen den Willen der Frau geplant waren, sagte die Staatsanwältin. Sie hält am Vorwurf der versuchten Vergewaltigung fest.

Keine Diskussion gab es zum Vorwurf der illegalen Pornographie. Diethelm hat zugegeben, der Frau Bilder von Sex mit Tieren geschickt zu haben und solche auf dem Handy besessen zu haben.

Die Anwältin des mutmasslichen Opfers verlangte eine Genugtuung von 7000 Franken für die körperlichen und psychischen Folgen, die der Vorfall auf die Frau gehabt hätten. Ihre Mandantin habe stets klar und stringent ausgesagt, während Diethelm unterschiedliche Versionen vorgebracht habe.