Liechtenstein
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BuA zur Abänderung des Rechtshilfegesetzes

Die Liechtensteiner Regierung hat an ihrer gestrigen Sitzung den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Rechtshilfegesetzes verabschiedet. Ziel dieser Vorlage ist es, die Zusammenarbeit der liechtensteinischen Strafverfolgungsbehörden mit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) im Rechtshilfeweg zu ermöglichen.

Bei der EUStA handelt es sich um eine unabhängige und dezentralisierte Staatsanwaltschaft der Europäischen Union und stellt damit eine supranationale Organisation dar. Aufgabe der EUStA ist es, grenzübergreifende Straftaten gegen den EU-Haushalt zu untersuchen und zu verfolgen. Dazu gehören Betrug, Korruption, schwerer grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug mit einem Schadensbetrag von mindestens zehn Millionen Euro und mit diesen Delikten verbundene Geldwäscherei. Dabei arbeitet die Behörde mit nationalen Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden eng zusammen.

Das aktuelle Rechtshilfegesetz kennt nur die Rechtshilfe an staatliche Institutionen. Rechtshilfe an die EUStA als supranationale Institution ist daher nicht direkt möglich. Mit der gegenständlichen Vorlage werden die bestehenden Regeln der Rechtshilfe in Strafsachen auch direkt auf die EUStA anwendbar.