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Zahnarzt-Spruch - Hat Merz den Asyl-Aufreger gezielt geplant?

Riesenwirbel um eine Aussage von CDU-Chef Friedrich Merz (67) zum Zahnersatz für Flüchtlinge.

Merz hatte am Mittwoch beim TV-Sender WELT (gehört wie BILD zu Axel Springer) über abgelehnte Asylbewerber gesagt: „Die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen. Und die deutschen Bürger nebendran kriegen keine Termine.“

BILD macht den Check: Was ist dran?

Was genau hat er gesagt?

Merz: „Wir müssen uns über die Pull-Faktoren hier in Deutschland unterhalten (…) Die gibt es , und zwar massiv. (…) Die werden doch wahnsinnig, die Leute, wenn die sehen, dass 300 000 Asylbewerber abgelehnt sind, nicht ausreisen, die vollen Leistungen bekommen, die volle Heilfürsorge bekommen. Die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen, und die deutschen Bürger nebendran kriegen keine Termine. Was Sie hier machen, ist eine Katastrophe für dieses Land.“

Hat er diesen Satz geplant?

Merz hat zumindest das Thema gezielt platziert. Die Problematik sei ihm mehrfach von verschiedenen Gesprächspartnern (u.a. Zahnärzten, siehe unten) geschildert worden. Er habe sich in der Pflicht gesehen, das Thema aus der Tabu-Zone zu holen, heißt es aus seinem Umfeld.

Wie geht die Partei mit dem Satz um?

Die Reihen sind geschlossen. Die CDU-Spitze um Friedrich Merz verständigte sich am Morgen, bei dem Thema nicht einzuknicken. Inhaltlich gibt es keinen Widerspruch.

Etwas gelästert wird nur über den scharfen Ton, den Merz ohne Not angeschlagen hat. Für Irritationen sorgte ein Kurz-Video des Merz-Auftritts, das die Unionsfraktion online stellte. Denn: Ausgerechnet die entscheidende Passage war herausgeschnitten.

Um dem Eindruck entgegenzuwirken, man sie habe das Merz-Zitat unterdrücken wollen, postete die Fraktion den Ausschnitt später unbearbeitet.

Welche Behandlungen bekommen Asylbewerber bei uns?

▶︎ Zunächst nur eine Art Notversorgung bei „akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen“ – was gemacht wird, liegt am Ende aber im Ermessen der Ärzte.

▶︎ Eine „Versorgung mit Zahnersatz soll nur erfolgen, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen „unaufschiebbar“ sei (Asylbewerberleistungsgesetz). Was unaufschiebbar ist, entscheiden die Ärzte. Implantate („Zahnersatz“) sind in der Regel nicht vorgesehen.

Was passiert nach der Anerkennung?

Nach den 18 Monaten werden Asylbewerber und Geduldete von einer gesetzlichen Krankenkasse betreut. Dann erhalten sie auch eine elektronische Gesundheitskarte. Die Leistungen sind ähnlich zu denen der gesetzlich Versicherten. Anerkannte Asylbewerber, die erwerbstätig sind, zahlen ihre Kassenbeiträge selbst.

Aber: Die Leistungen sind zuzahlungspflichtig. Die Kassen übernehmen 60 Prozent der Kosten für Zahnersatz. Der Rest muss zugezahlt werden oder wird von einer privaten Zusatzversicherung getragen.

Ausnahmen gelten für Asylbewerber, die ihre Aufenthaltsdauer in Deutschland „rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben“. Beispiel: Identität verschleiert, Pass weggeworfen. Folge: Sie bekommen weiterhin nur die Akutversorgung.

Wie ist das in der Praxis?

Tatsächlich liegt der Umfang der Akut-Behandlung am Ende im Ermessen der Ärzte. Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, macht klar, dass der rechtliche Unterschied zwischen der Akutversorgung für abgelehnte und für anerkannte Asylbewerber, die mindestens 18 Monate im Land sind, kaum umsetzbar ist.

Er sagt: „Kommt ein Patient mit Schmerzen in die Praxis, wird er natürlich behandelt – unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus.“

Der Städtebund schätzt die Kosten allein für die Versorgung von Flüchtlingen ohne reguläre Kasse auf 690 Mio. Euro (2022).

Wie rechnen Ärzte die Kosten ab?

Nach 18 Monaten ganz normal über die Krankenkasse. Bei Asylbewerbern, die nur die Akutversorgung bekommen, läuft die Abrechnung in der Regel über Behandlungsscheine von den zuständigen kommunalen Ämtern. Die Honorarhöhe für die Ärzte bleibt gleich.