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Merz nach Asylbewerber-Aussage: Wegen Volksverhetzung offenbar angezeigt

CDU-Chef Merz offenbar wegen Volksverhetzung angezeigt

"Abgelehnte Asylbewerber lassen sich die Zähne machen": Diese Aussagen von Friedrich Merz sorgen für Wirbel. (Quelle: t-online)
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CDU-Chef Friedrich Merz hat mit einer Falschaussage in einer Fernsehshow für Aufregung gesorgt. Nun wurde er offenbar angezeigt. Doch hat das rechtliche Konsequenzen?

Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz wurde nach seiner Falschbehauptung zu Zahnarztbehandlungen für Asylbewerber offenbar wegen Volksverhetzung angezeigt. Das geht aus einem Beitrag eines Lehrbeauftragten der Hochschule Magdeburg-Stendal auf dem Kurznachrichtendienst X (vormals Twitter) hervor.

"Ich habe Friedrich Merz gerade wegen Volksverhetzung, Paragraf 130 StGB angezeigt", schreibt Robert Fietzke darin. In seinen Augen stachele Merz mit politischer Intention zum Hass gegen bestimmte Menschengruppen auf und gefährde damit den sozialen Frieden. "Für ihn muss gelten, was für alle anderen im Rechtsstaat gilt", so Fietzke. Auch der Volt-Politiker Sahak Ibrahimkhil erklärte am Mittwochabend auf X, er habe Anzeige wegen Volksverhetzung gegen Merz erstattet.

Merz hatte am Mittwochabend in einem Gespräch mit dem TV-Sender Welt behauptet, Asylbewerber würden sich beim Zahnarzt die Zähne neu machen lassen, während Deutsche keine Termine erhielten. Diese Aussage aber stimmt nicht, wie Sie hier lesen können. Merz verbreitete mit seiner Aussage Falschnachrichten, die – oft von der rechten AfD aufgegriffen – in prorussischen Telegram-Kanälen verbreitet werden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Muss der CDU-Chef vor Gericht?

Dass die Anzeige gegen Merz wegen seiner Aussage Erfolg hat und sich der CDU-Chef für diese vor Gericht verantworten muss, ist nach Einschätzung eines Experten jedoch unwahrscheinlich. Laut dem Paragrafen 130StGB begeht jemand Volksverhetzung, der:

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"Merz könnte glauben, was er sagt"

Laut Chan-jo Jun, Rechtsanwalt und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, kommen zwar sowohl die Vorwürfe "zum Hass aufstacheln", "böswillig verächtlich machen", als auch "verleumden" bei Merz' Aussage für eine rechtliche Prüfung infrage. Bei genauerer Analyse sei diese jedoch nicht klar genug umrissen, obgleich ein "alarmierender Eindruck" entstehen soll.

Auch dürfe es laut Jun an einer Verletzung der Menschenwürde sowie am Verleumdungsvorsatz, also der bewussten Absicht, jemanden zu verleumden, fehlen, "da Merz glauben könnte, was er sagt". Im Ergebnis, so Jun, rechne er im Falle einer Anzeige daher nicht mit der Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft. Somit würde auch keine Anklage gegen Merz erhoben werden.