Junge Mutter starb mit ihrem ungeborenen Kind, weil sie Medikamente falsch mischte: Bewährung für die Apothekerin des Todes
Apothekerin Jutta B. vor Gericht. Sie äußerte sich zu den Anklagepunkten – sagte, dass sie niemanden töten wollte
Foto: Mario Jüngling
Von: JÖRN Ehlert
Köln (NRW) – Vor vier Jahren starben Annika S. († 28) und ihr ungeborenes Baby an einem verunreinigten Glukose-Präparat. Wegen fahrlässiger Tötung wurde deshalb Apothekerin Jutta B. (52) am Donnerstag verurteilt.
„Wir zweifeln nicht an der Qualifikation der Angeklagten“ macht die Vorsitzende Richterin Kretzschmar deutlich. „Die Kammer ist sich aber sicher, dass die Angeklagte einen gravierenden Fehler begangen hat.“
► Jutta B. hat verschuldet, dass das Glukose-Präparat von Annika S. verunreinigt war. Zu diesem Ergebnis kommen die Richter.
In dieser Verpackung befand sich die offenbar giftige Substanz
Foto: Privat
Das Urteil: Jutta B. bekommt wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung zwei Jahre auf Bewährung. Vorher hatte sie sich schon mit der Familie der Verstorbenen auf Ausgleichszahlungen von insgesamt 75 000 Euro geeinigt. Das Gericht verpflichtet die Apothekerin, zudem 20 000 Euro an die Kinder-Intensivstation des Uniklinikums Köln zu zahlen.
Ein Berufsverbot bekommt die Frau nicht. Das Gericht sieht keine Wiederholungsgefahr. Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Haft wegen versuchten Mordes gefordert.
Das war passiert
Es war eine Tragödie, die sich am 19. September 2019 in den Räumen einer gynäkologischen Praxis in Köln-Longerich abspielte. Gegen 9.30 Uhr nahm hier die schwangere Solingerin Annika S. ein eigentlich harmloses Glukose-Präparat zu sich, um auf Schwangerschaftsdiabetes getestet zu werden.
Kurz darauf brach die werdende Mutter zusammen.
Annika S. und ihr Sohn Linus starben vor vier Jahren nach einer Routineuntersuchung
Foto: Privat
Die Ärzte waren gezwungen, ihren Sohn Linus per Notkaiserschnitt auf die Welt zu bringen. Doch sowohl die Mutter als auch ihr Kind konnten nicht mehr gerettet werden. Beide starben an den Folgen einer Vergiftung!
Weiteres Opfer überlebte
Jutta B. war zu der Zeit die Filialleiterin der Heilig Geist Apotheke, in der der verhängnisvolle Fehler geschah. Durch eine Verwechselung von Standgefäßen verunreinigte sie laut Gericht ein Glukose-Präparat mit dem Narkosemittel Lidocainhydrochlorid. Dieses Präparat führte zum Tod von Annika und Linus.
Die Apotheke am Heilig Geist Krankenhaus in Köln
Foto: Patric Fouad
Bereits zwei Tage vor Annika S. hatte eine weitere Frau das verunreinigte Medikament zu sich genommen. Weil es ihr zu bitter schmeckte, spuckte sie die Flüssigkeit aus, was ihr am Ende das Leben rettete. Sie litt zwar unter Vergiftungserscheinungen, konnte aber von Ärzten gerettet werden.
„Ich wollte niemanden töten“, sagt Jutta B. vor Gericht. „Ich wollte immer nur helfen“
Endlich ein Schlussstrich für die Angehörigen
„Vor wenigen Tagen hat sich der Todestag von Annika wieder gejährt“, so Dr. Frank Heerspink, Anwalt des Witwers. „Das Urteil kann einen nicht zufriedenstellen, wenn man das durchgemacht hat, was mein Mandant durchgemacht hat. Aber das kann kein Urteil.“
Der Wittwer der verstorbenen Annika S. und sein Verteidiger
Foto: Mario Jüngling
Der Verteidiger geht nicht davon aus, dass sein Mandant eine Revision prüfen will. „Es gibt zwar einige Punkte, die für uns noch unverständlich sind, aber diesen Abschluss braucht die Familie nach vier Jahren“, sagt er.
Prof. Dr. Gerson Trüg (Verteidiger von Jutta B.): „Wir werden prüfen, ob wir das anfechten, aber es spricht vieles dafür, dass wir das tun werden.“