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Im engsten Familienkreis: Getöteter Joel wird in Neubrandenburg beigesetzt

Der Sechsjährige war unweit seines Elternhauses getötet worden.

Der Sechsjährige war unweit seines Elternhauses getötet worden.

(Foto: dpa)

Noch laufen die polizeilichen Ermittlungen in dem Fall des getöteten Joel aus Pragsdorf. Die Familie des Jungen entscheidet nun, wo ihr Kind beigesetzt werden soll. Geplant ist eine Trauerfeier im engsten Familienkreis.

Der sechsjährige Joel aus Pragsdorf (Mecklenburgische Seenplatte), der am 14. September mit Messerstichen getötet wurde, soll in Neubrandenburg beigesetzt werden. Das gab die Familie am Sonntag bekannt, wie ein Sprecher der Gemeinde der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Die Trauerfeier für den getöteten Jungen soll am 17. Oktober - gut einen Monat nach dem Gewaltverbrechen, für das ein 14-Jähriger in Untersuchungshaft sitzt - im engsten Familienkreis stattfinden. Die Stadt Neubrandenburg ist nur etwas mehr als zehn Kilometer von Pragsdorf entfernt. Unterdessen ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft weiter in dem Fall, wie eine Polizeisprecherin sagte.

Tatmotiv bleibt unklar

Das Tatmotiv sei bisher nicht klar. Als "dringend Tatverdächtiger" gilt ein 14-Jähriger aus dem Dorf, der in U-Haft genommen wurde. Er soll am 14. September zunächst mit dem Sechsjährigen und anderen Kindern auf einem Spielplatz gespielt haben. Als die anderen Kinder gegangen waren, soll der Verdächtige allein mit Joel zu einem nahe gelegenen Versteck in einem Gebüsch neben einem Bolzplatz gegangen sein. Dort wurde das Kind laut Polizei brutal misshandelt und erstochen.

Das Opfer und das Messer wurden später gefunden. Nach intensiven Ermittlungen wurde der 14-Jährige am 27. September festgenommen. Er hatte sich laut Polizei in Widersprüche verstrickt, zudem sei eine DNA-Spur des Verdächtigen zusammen mit Spuren des Opfers am Tatmesser gefunden worden.

Bisher schweigt der Tatverdächtige zu den Vorwürfen. Er soll nun von einem Experten psychiatrisch begutachtet werden. Von dieser Einschätzung hängt unter anderem ab, ob die Straftat weiterhin als Totschlag oder doch als Mord eingestuft wird. Die Höchststrafe liegt in beiden Fällen bei zehn Jahren Haft.

Die Angehörigen des Tatverdächtigen haben den Ort inzwischen verlassen. Die Familie war erst vor etwa zwei Jahren in ein Mehrfamilienhaus in dem Dorf gezogen.