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Bundesrat prüft Massnahmen für bessere Situation von Non-Binären

«Ich bin weder Mann noch Frau, ich bin non-binär»

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Gesundheitsminister Alain Berset hat heute Nachmittag die neuen Krankenkassenprämien verkündet. Er sprach schon bei erfreulicheren Ereignissen.

Ok. Die Krankenkassenprämien steigen 2024 um 8,7 Prozent. Die mittlere Monatsprämie wird sich auf 359,50 Franken belaufen. Der Anstieg der mittleren Monatsprämie 2024 beläuft sich damit auf 28,70 Franken, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Dienstag mitteilte. Es ist der grösste Anstieg seit 2010.

Der Bundesrat wird untersuchen, ob die Situation von nicht-binären Personen verbessert werden kann, ohne das binäre Modell (weibliches und männliches Geschlecht) rechtlich in Frage zu stellen. Die Regierung wurde am Mittwoch vom Nationalrat mit einem entsprechenden Auftrag versehen.

Der Bundesrat solle eine Auslegeordnung möglicher Massnahmen machen und dabei etwa die Erfahrungen von Betroffenen sowie jene aus dem Ausland berücksichtigen, sagte Kommissionssprecherin Sibel Arslan (Grüne/BS). Möglichkeiten seien etwa konkrete Massnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung und zum Schutz der Persönlichkeit von nicht binären Personen, eine erleichterte Änderung des Vornamens oder eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen bei Ausweisen.

Aktuelle Situation für non-binäre Personen schwierig

Der Bundesrat zeigte sich einverstanden mit dem Auftrag. Ein Bericht des Bundesrats von Dezember sei zum Schluss gekommen, dass ein drittes Geschlecht nicht eingeführt werden sollte, sagte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider. Aber die Analyse habe dargelegt, dass die aktuelle Situation für non-binäre Personen schwierig sein könne. Es sei daher angezeigt, nach Massnahmen zu suchen, wie die Situation von non-binären Personen verbessert werden könne.

Barbara Steinemann (SVP/ZH) bekämpfte das Postulat. Die Bevölkerung wolle kein drittes Geschlecht. Die Einführung würde dazu führen, dass heutige Regeln nicht mehr eindeutig wären. In vielen Fällen wäre auch eine Verfassungsänderung nötig. Sie unterlag im Rat jedoch mit 106 zu 54 Stimmen bei 6 Enthaltungen.

Seit dem 1. Januar 2022 besteht die Möglichkeit, durch eine Erklärung beim Zivilstandsamt das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht zu ändern. Diese Möglichkeit beschränkt sich allerdings darauf, den Eintrag von «männlich» auf «weiblich» respektive von «weiblich» auf «männlich» zu wechseln. Menschen, die sich mit keiner der beiden Kategorien identifizieren, nützt diese Möglichkeit laut Nationalrätin Arslan wenig oder nichts. (sda)